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Landwirtschaftschaftliche Dienstleistungen

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Landwirtschaftsbetrieb

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Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

» Landesprogramm Ländlicher Raum 2014-2020

» Förderung des ländlichen Raums 2021-2027

Der ländliche Raum in Schleswig-Holstein – das bedeutet gesunde Luft, frischer Wind und unverwechselbare Natur im Einklang mit der Erzeugung von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln.

97 Prozent der Landesfläche zählen zum ländlichen Raum, hier leben rund 78 Prozent der schleswig-holsteinischen Bevölkerung. Daher ist die Entwicklung und Gestaltung des ländlichen Raums nicht nur in Schleswig-Holstein ein besonderer Politikschwerpunkt, sondern auch auf europäischer Ebene, wo in 28 Mitgliedsstaaten 56 Prozent der Bevölkerung auf 91 Prozent der ländlichen Fläche der EU leben.

Der ländliche Raum und die Land- und Forstwirtschaft sehen sich seit Jahren einem tiefgreifenden Strukturwandel gegenüber. Die Akteure in Wirtschaft und Politik sowie die ländliche Bevölkerung stehen vor der großen Herausforderung, ihre ländlichen Regionen insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden Globalisierung der Märkte und des demografischen Wandels zukunftsfähig und attraktiv fortzuentwickeln. Neben den bekannten Handlungsfeldern, wie zum Beispiel der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit oder der Erhaltung der Lebensqualität auf dem Lande, treten dabei zunehmend auch neue Anforderungen auf. Diese reichen von der Gestaltung als Orte der Ruhe und Erholung über neue technologische Infrastrukturen bis hin zu Maßnahmen zur nachhaltigen Ressourcennutzung und des Klimawandels.

Mit dem "Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)" stellt die Europäische Union den Mitgliedstaaten ein Finanzierungsinstrument zur Verfügung, um die ländlichen Räume zukunftsfähig zu gestalten.

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